Seit 1999 bieten wir, gemeinsam mit den Implantatherstellern unserer zahlreichen Implantatsysteme, eine sog. Osseointegrationsgarantie (Knocheneinheilgarantie) für die von uns gesetzten Implantate, über einen Zeitraum von 10 bis 30 Jahren an.
Natürlich kann bei einem einzelnen Patienten auch mal das Implantat nicht einheilen. Hierfür ist o.g. Einheilgarantie gedacht. Unseren Patienten entstehen keine Kosten falls das Implantat nicht einheilt oder falls es zu einem späteren Zeitpunkt ausgetauscht werden muss. Dies gilt nicht für den auf den Implantaten aufgesetzten Zahnersatz, die sog. Suprakonstruktion.
Aber auch diesbezüglich ist eine kostengünstige, unter optimalen Bedingungen auch eine kostenfreie, prothetische Umarbeitung möglich.